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Wolfgang Zecha
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Copyright
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundetraining und Coaching für Menschen wird von Wolfgang Zecha (=Auftragnehmer) vertreten.
Anmeldung
Bei Bedarf werden kostenfreie Einführungsveranstaltungen angeboten und in Kleingruppen durchgeführt. Auf Wunsch des Hundebesitzers (=Auftraggeber) erfolgt im Anschluss eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen einer Trainingsvereinbarung. Der Auftraggeber versichert durch seine Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber die in schriftlicher Form ausgehändigten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Allgemein
Das Angebot des Auftragnehmers umfasst Einzel-, sowie Gruppenstunden, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisungen des Hundehalters in die Verhaltensweisen des Hundes beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zum Sozial-, Aggressions- und Rudelverhalten, zur Hundehaltung, zur Erziehung und vielem mehr vermittelt.
Der Hund muss grundlegende Ausbildungsvoraussetzungen für eine Aufnahme in die Gruppenstunde erfüllen, dies wird ausschließlich durch den Hundetrainer festgestellt. Die Aufnahme des Hundes samt Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Hundetrainer.
Der Unterricht erfolgt je nach Vereinbarung entweder am Standort des Hundetrainers oder beim Auftraggeber vor Ort, nach Bedarf werden auch öffentliche Räume zum Training genutzt.
Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des vereinbarten Honorars.
Dem Auftraggeber wird eine Fahrzeit verrechnet. Bei einer Anfahrtszeit pro 15 min. Autofahrt beträgt 7,50€ für Hin- & Rückfahrt.
BEZAHLUNG (Hundetraining, Hundepension und Shop)
Die Bezahlung des vereinbarten Honorars erfolgt grundsätzlich BAR im Voraus. Beim Kauf von Trainingspaketen (10er Block) ist die Bezahlung nach Vereinbarung per Überweisung möglich. Die Überweisung hat VOR der ersten Trainingseinheit zu erfolgen – der Einzahlungsbeleg gilt als Nachweis. Die Inanspruchnahme von Aktionen wie beispielsweise dem „Hundefreundepass“ setzt die Barzahlung voraus. Es erfolgt KEINE Rückerstattung von bereits bezahlten Honoraren bei Nichtantritt der vereinbarten Trainingseinheit.
Kommt es zu einem Zahlungsverzug des Honorars werden ab der zweiten Mahnung 15€ Mahnspesen, und ab der dritten Mahnung 15€ Mahnspesen und 4% (auf das Jahr berechnet) Verzugszinsen verrechnet.
Bei der Einzugsermächtigung werden sofort 1,50 EUR Mahnspesen verrechnet, wenn das Konto nicht gedeckt ist.
GÜLTIGKEIT von Treuepass für Gruppen- und Einzeltrainings
Die Gültigkeit des Treuepasses (10er Block) für Gruppen- und Einzeltraining bleibt immer aufrecht. Sollte jedoch eine Preiserhöhung stattfinden, so muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden.
ABSAGEN bzw. Nichtantritt der vereinbarten Trainingseinheit
Absagen des Auftraggebers haben 72 Stunden vor Unterrichtsbeginn beim Hundetrainer persönlich (telefonisch, per Mail oder per SMS) zu erfolgen, ansonsten werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Bei Stornierung bis 72 Stunden vor dem Training entstehen keine Gebühren. Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden (drei Tage) vor dem Training verrechnen wir 30 %, bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Training verrechnen wir 50 % der Kosten des Trainings, bei Nichterscheinen 100 %.
Ausnahmen: Hund oder Hundebesitzer erkrankt zum vereinbarten Termin. Die Bestätigung des Tierarztes bzw. Hausarztes ist als Nachweis erforderlich!
Kursdauer, Inhalte und Trainingserfolg
Es obliegt dem Auftraggeber die Trainingseinheiten in Absprache mit dem Hundetrainer zu gestalten und die Inhalte zu definieren.
Der Hundetrainer hat erfahrungsgemäß die Trainingseinheiten so zu konzipieren, dass der Auftraggeber bei entsprechender Handlungsbereitschaft und Bemühung, in der Lage ist, die Trainingsinhalte im Alltag umzusetzen und das Trainingsziel zu erreichen.
Der Hundetrainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Trainingsziels. Das Training wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch den Hundetrainer gelehrten Trainingsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. Die Trainingsmethoden werden auf den Hund individuell abgestimmt und sind nicht auf jeden Hund übertragbar.
Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Hundetrainers handelt und sich auf dessen Gelände befindet. Der Auftraggeber stellt somit den Hundetrainer von Schadenersatzansprüchen Dritter, resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten frei. Dies gilt auch und insbesondere für Angehörige und Freunde des Auftraggebers.
Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Eine Haftung des Hundetrainers für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Leinen- oder Maulkorbpflicht | Alkohol- und Drogenverbot | Tierschutz
Im öffentlichen Bereich und am Gelände des Hundetrainers gilt die Leinenpflicht.
Bei unzumutbarem Aggressionsverhalten des Hundes ist der Hundetrainer berechtigt die Maulkorbpflicht zu verhängen. Es gilt ein generelles Drogen- und Alkoholverbot während der Trainingseinheiten.
Bei Verstoß gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht, gegen das Drogen- und Alkoholverbot und in Fällen von Tierquälerei sowie bei sämtlichen Verstößen gegen das Gebot des Tierschutzes, ist der Hundetrainer berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gesamten Training für die gesamte Dauer auszuschließen. Eine Wiederaufnahme liegt im Ermessen des Hundetrainers. Es erfolgt keine Rückerstattung des bereits bezahlten Honorars.
Soweit der Auftraggeber durch den Hundetrainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
Impfung und Erkrankungen
Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund geimpft und behördlich gemeldet ist.
Auf Verlangen hat der Auftraggeber Impfpass und Anmeldebestätigung vorzuzeigen.
Sollte der Hund nicht geimpft sein ist dies dem Hundetrainer zu melden. Es werden vom Hundetrainer gezielte Maßnahmen diesbezüglich gesetzt z.B. Einzelbetreuung in der Hundepension.
Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind dem Hundetrainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Hundetrainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
Bei Verdacht auf Wurmbefall wird der Hund umgehend auf Kosten des Hundehalters entwurmt.
Der Hundetrainer ist berechtigt, vielmehr verpflichtet, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen. Ebenfalls ist der Hundetrainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
Hundepension
Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Der Umfang der Betreuung durch unsere Hundepension wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im Unterbringungsvertrag schriftlich festgehalten.
Der Hundehalter hat bei Abschluss des Betreuungsvertrages der Hundepension sämtliche für die Betreuung des Hundes relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese im Unterbringungsvertrag auch schriftlich festgehalten werden. Diese Informationen betreffen insbesondere besondere Eigenschaften des Hundes (z.B. Gefährlichkeit, Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren, Verhalten gegenüber Menschen, extremes Graben oder Klettern), Krankheiten des Hundes und erforderliche Sonderbehandlungen bei der Verabreichung von Futter und Medikamenten. Werden keine Angaben betreffend Sonderbehandlung des Hundes bei der Fütterung festgehalten, wird die Hundepension den Hund mit hochwertigem Futter versorgen.
Der Impfpass bzw. eine Kopie des Impfpasses ist mitzubringen. Der Hund soll regelmäßig dreimal pro Jahr entwurmt sein und keine Flöhe haben. Sollte eine Entwurmung / Entflohung während der Betreuung erforderlich werden, wird diese von uns auf Kosten des Tierhalters durchgeführt. Gegebenenfalls trägt der Hundehalter im Bedarfsfall die Kosten für die Entwurmung / Entflohung des gesamten Rudels. Der Hundehalter (mit Privatvermögen) bzw. dessen Versicherung haftet jedenfalls für alle von seinem Hund während seines Aufenthalts verursachten Schäden (auch im Fall eines ungeimpften Hundes, der eine Ansteckung verursacht).
Läufige Hündinnen werden einzeln betreut.
Sollte im Betreuungszeitraum ein Hund erkranken, sich verletzen oder eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein, wird primär der vom Hundehalter genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte bei der Aufnahme kein betreuender Tierarzt bekannt gegeben worden sein bzw. dieser nicht erreichbar sein, wird die Hundepension einen Tierarzt oder eine Tierklinik unseres Vertrauens konsultieren.
Sämtliche hierfür anfallende Kosten sind vom Tierhalter zu übernehmen. Selbstverständlich wird von der Hundepension versucht die im Unterbringungsvertrag angegebene Kontaktperson zu konsultieren andernfalls liegt die Entscheidung einer tierärztlichen Untersuchung der Hundepension vor. Die anfallenden Kosten des Tierarztes müssen bei Abholung des Hundes in bar bezahlt bzw. eine Überweisungsbestätigung vorgelegt werden.
Der Hundehalter hat der Hundepension einen Notfallkontakt zu melden, welcher auch die Nummer der Hundepension hat.
Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl oder Ableben des Hundes während des Aufenthalts besteht für die Hundepension nur eine Haftung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, ebenso für Folgeschäden, resultierend aus Erkrankungen oder Entlaufen des Hundes.
Der Tierhalter hält die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
Die Übergabe und Übernahme des Hundes erfolgt ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung. Kurzfristige Buchungen sind nur bei bereits vorher betreuten Hunden entsprechend dem Platzangebot möglich.
Sollte der Hundehalter den Hund nicht zum vereinbarten Termin abholen, werden alle weiteren Kosten und Tarife verrechnet.
Die vereinbarten Kosten für die Betreuung sind vorab zu überweisen. Ebenso sind darüber hinaus angefallene Kosten, z.B. für tierärztliche Betreuung, Medikamente etc. bei der Abholung in bar bzw. mit Vorliegen einer Überweisungsbestätigung zu entrichten.
Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, für jeden begonnenen Tag ist der volle Preis zu entrichten.
Eine Haftung der Hundepension für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug etc.) besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Im Hinblick auf die nur begrenzt zur Verfügung stehende Anzahl von Betreuungsplätzen, müssen wir im Fall einer kurzfristigen Stornierung anteilige Gebühren verrechnen. Bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum entstehen keine Gebühren. Bei Stornierung bis eine Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 30 %, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 50 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts, bei Nichterscheinen 100 %.
Copyright - Text-, Bild- und Videomaterial
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bild- und Videoaufzeichnungen, die der Hundetrainer von Hund und Halter anfertigt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen. Sämtliche Aufzeichnungen sind Eigentum des Hundetrainers und dürfen zu analytischen Zwecken und zu Werbezwecken genutzt werden.
Seminarunterlagen, die vom Hundetrainer ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig.
Inhalt des Onlineangebotes
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Stand: August 2022